Wenn Sie eine Wohnung über einen Makler vermieten möchten, steht Ihnen eine professionelle Unterstützung zur Seite, die sich auf dem Immobilienmarkt auskennt und Sie entlastet. Der Makler übernimmt dabei nicht nur die Suche nach passenden Mieterinnen und Mietern, sondern sorgt ebenso für die korrekte Abwicklung aller damit verbundenen Prozesse. Das kann besonders dann von Vorteil sein, wenn Sie sich im Paragraphendschungel nicht selbst zurechtfinden möchten oder einfach nicht die nötige Zeit dafür haben.

Ein Makler kümmert sich um eine zielgruppengerechte Vermarktung Ihrer Wohnung, was eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermietung darstellt. Von der Erstellung des Exposés über die Koordination von Besichtigungsterminen bis hin zur Prüfung der Bonität potenzieller Mieter wird alles professionell gehandhabt. Zudem kennt der Makler die rechtlichen Rahmenbedingungen und sorgt dafür, dass der Mietvertrag alle wichtigen Punkte enthält und rechtssicher angeschlossen wird.
- Wenn Sie Ihre Wohnung über einen Makler vermieten, unterstützt dieser Sie umfassend bei der Einhaltung aller rechtlichen Pflichten und übernimmt den vollständigen Vermietungsprozess für Sie.
- Professionelle Vermarktung und rechtliche Sicherheit werden durch den Makler gewährleistet.
- Der Makler sorgt für die Auswahl geeigneter Mieter mit Bonität und einen rechtssicheren Mietvertrag.
Vorbereitungen zur Vermietung

Wenn Sie eine Wohnung über einen Makler vermieten, hilft dieser Ihnen mit präzisen Vorbereitungen und einer sorgfältigen Planung. Dies hilft dabei, adäquate Mieter zu finden und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Bestimmung des Mietpreises
Die Festsetzung des Mietpreises ist essentiell. Hierbei müssen wir den lokalen Mietspiegel und die Mietpreisbremse berücksichtigen, um die Nettokaltmiete korrekt zu kalkulieren. Unsere Region und die Ausstattung der Wohnung spielen hierbei eine entscheidende Rolle für eine sinnvolle Preisgestaltung.
Bei zu hoher Kaltmiete ist die Mieterfindung ausgeschlossen. Bei zu niedriger Kaltmiete, nutzen Sie nicht das volle Renditepotential Ihrer Wohnung aus. Somit muss die Kaltmiete anhand einer Marktanalyse berechnet werden, um die richtige Miethöhe für die Vermietung der Wohnung zu ermitteln.
Erstellung des Exposés
Ein überzeugendes Exposé ist für die Vermietung unerlässlich. Dies umfasst aussagekräftige Fotos, einen bemaßten Grundriss sowie ansprechende Texte, die Ihre Wohnung ins rechte Licht rücken. Die Qualität dieser Bilder und Texte kann den Unterschied ausmachen, ob ein potenzieller Mieter sich für unser Objekt interessiert. Je hochpreisiger die Mietwohnung, desto relevanter dieses Detail.
Ebenso ist es wichtig, dass im Exposé alle Details zum Mietverhältnis aufgeführt werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Beispiele hierfür sind:
- Kündigungsausschluss
- Mietvertragsart (Staffelmietvertrag, Indexmietvertrag oder ein „BGB“-Mietvertrag
- Sonstige Vereinbarungen
- Mietbeginn
- Kautionshinterlegung
- Rechte & Pflichten der Mieter
- etc.
Rechtliche Grundlagen
Rechtssicherheit hat oberste Priorität. Der Mietvertrag muss allen aktuellen Anforderungen des Mietrechts entsprechen. Zudem ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen und alle Vereinbarungen sind in Textform festzuhalten. Steuerliche Aspekte und mögliche steuerliche Absetzbarkeit sollten wir als Eigentümer ebenfalls nicht aus den Augen verlieren.
Wenn der Mietvertrag nicht dem geltenden Recht entspricht, besteht die Möglichkeit, dass der Mietvertrag für nichtig erklärt wird, wodurch die bereits erhaltende Miete unter gewissen Umständen zurückzuzahlen wäre. Näheres hierzu erzählen wir Ihnen gerne persönlich. Kommen Sie diesbezüglich gerne hier auf uns zu, um Ihre Wohnung über einen Makler vermieten zu lassen.
Wohnung über einen Makler vermieten – Die Rolle des Maklers

Wenn wir uns für die Entscheidung interessieren, eine Wohnung über einen Makler vermieten zu wollen, stehen oft viele Fragen im Raum. Der Makler nimmt hierbei eine Schlüsselposition ein, die sowohl die Vermittlung als auch die gesamte Abwicklung des Vermietungsprozesses betrifft und Sie als Eigentümer stark entlastet.
Wohnung über einen Makler vermieten – Aufgaben des Maklers
Der Immobilienmakler ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Vermietung einer Wohnung. Von der Mietersuche bis zur Bonitätsprüfung, übernimmt er Aufgaben wie die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés, die Durchführung von Wohnungsbesichtigungen und die Prüfung potenzieller Mieter auf Bonität. Weiterhin gehört die professionelle Vermarktung auf dem Immobilienmarkt zu seinen Pflichten, wodurch er Zeitersparnis für den Eigentümer garantiert und Missverständnisse vermeidet.
Maklervertrag und Provision
Bevor der Makler tätig wird, wird in der Regel ein Maklervertrag abgeschlossen. Darin sind Details wie die Art des Auftrags – beispielsweise ein Alleinauftrag – und die Maklergebühr festgehalten. Die Maklercourtage, auch Provision oder Honorar genannt, ist meist abhängig von der erzielten Nettokaltmiete und wird erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig. Die Vermittlungskosten belaufen sich auf lediglich zwei Nettokaltmieten zzgl. der Mehrwertsteuer. Somit bleiben die Kosten für den Auftraggeber überschaubar und haben sich nach zwei Monaten bereits amortisiert.
Vorteile der Maklerbeauftragung
Die Beauftragung eines Maklers birgt viele Vorteile. Neben der enormen Zeitersparnis profitieren Auftraggeber vom Netzwerk und Know-how’s des Maklers. Die Verwaltung von Interessenten, die Koordination der Besichtigungstermine und eine rechtssichere Mieterauswahl sind essenziell, um Leerstand zu vermeiden.
Abschluss und Nachbereitung des Mietverhältnisses

Wenn Sie Ihre Wohnung über einen Makler vermieten, beginnt der finale Teil des Vermietungsprozesses mit dem erfolgreichen Abschluss des Mietvertrages. Dieser Schritt sowie die nachfolgende Organisation sind entscheidend, um Mieteinnahmen zu sichern und einen reibungslosen Übergang für die Mieter zu gewährleisten.
Wohnungsübergabe
Zum Schluss steht die Wohnungsübergabe an. Nach Vertragsabschluss übergeben wir die Wohnung und dokumentieren den Zustand. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach Hinterlegung der Kaution, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Im Rahmen der Wohnungsabnahme der ehemaligen Mieter und der Wohnungsübergabe an die neuen Mieter wird stets ein umfassendes Protokoll mit Zählerständen, Zustandsdokumentation, Anzahl der übergebenen Schlüssel und sonstigen Vereinbarungen erstellt. Die darin enthaltenen Notizen werden mit Beweisbildern untermauert. Dabei ist es wichtig zu erwähnen, dass diese Art von Protokollen langfristig Streitigkeiten zwischen den Parteien vermeidet, da jede Partei auf dem Protokoll zu unterschreiben hat.
Häufig gestellte Fragen

Beim Thema „Wohnung über einen Makler vermieten“ tauchen häufig spezifische Fragen auf. Wir verstehen, dass der Prozess mit vielen Überlegungen und Entscheidungen verbunden ist. Deshalb haben wir die typischsten Fragen für Sie zusammengefasst und beantwortet.
Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Maklers zur Vermietung meiner Wohnung?
Die Kosten für einen Makler können variieren. Sie basieren meist auf der Höhe der zu erwartenden Miete und liegen üblicherweise bei 2 Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer. In dieser Provisionspauschale sind in der Regel alle Kosten enthalten. Fragen Sie gerne beim Makler nach, ob noch andere Kosten entstehen.
Welche Vorteile bietet die Vermietung meiner Wohnung durch einen Makler?
Ein Makler bringt Erfahrung und Marktwissen mit, was den Vermietungsprozess beschleunigen kann. Zudem übernimmt er Aufgaben wie die Erstellung des Exposés, die Koordination von Besichtigungen und die Prüfung potenzieller Mieter, um Fallhürden und Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Wer ist für die Zahlung der Maklerprovision bei der Wohnungsvermietung verantwortlich?
In Deutschland ist der Auftraggeber des Maklers für die Zahlung der Provision verantwortlich. Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip, welches besagt, dass die Person, die den Makler beauftragt, auch dessen Kosten trägt.
Welche Aufgaben übernimmt ein Makler bei der Vermietung einer Immobilie?
Der Makler ist nicht nur für das Inserieren der Wohnung zuständig, sondern er übernimmt auch die Vorauswahl geeigneter Mieter, führt Besichtigungen durch und unterstützt bei der Vertragsgestaltung und sichert eine ordnungsgemäße Übergabe an die neue Mietpartei.
Ist es erlaubt, die Maklerprovision auf den Mieter umzulegen?
Nein, es ist gemäß dem Bestellerprinzip nicht gestattet, die Maklerprovision auf den Mieter umzulegen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat.
Darf ich meine Immobilie gleichzeitig über mehrere Makler anbieten?
Ja, es ist möglich, die Immobilie über mehrere Makler anzubieten, sofern kein Alleinauftrag vorliegt. Beachten Sie jedoch, dass dies zu Mehrfachangeboten führen kann, was potenzielle Mieter abschrecken könnte und somit meist nicht im Interesse der Parteien sein sollte.