Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und bringt grundlegende Änderungen für Hauseigentümer in Deutschland. Die strikte 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien entfällt komplett, und Eigentümer können beim Heizungstausch wieder frei zwischen verschiedenen Technologien wählen: einschließlich moderner Gas- und Ölheizungen. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Februar 2026 auf Eckpunkte des GMG verständigt.

Diese Kehrtwende bedeutet mehr Flexibilität für Millionen von Immobilienbesitzern. Statt Heizungsverboten und Zwangsberatungen setzt das neue Gesetz auf Technologieoffenheit und praktische Lösungen. Wärmepumpen bleiben gefördert, aber auch Hybridlösungen und effiziente fossile Heizungen sind wieder erlaubt.
Die geplanten Regelungen sollen noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Handwerker und Energieberater diskutieren bereits intensiv über die praktischen Auswirkungen. Für Eigentümer stellt sich jetzt die Frage: Welche Heizung passt am besten zum eigenen Gebäude, und wie verändert das GMG die langfristige Planung?
- Das GMG erlaubt freie Heizungswahl ohne strikte Vorgaben für erneuerbare Energien
- Moderne Gas- und Ölheizungen sind beim Austausch wieder zulässig
- Ab 2029 wird fossilen Brennstoffen ein verbindlicher Bioanteil beigemischt
Inhaltsverzeichnis – Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
Zentrale Neuerungen und Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz einen grundlegenden Kurswechsel in der Gebäudepolitik eingeleitet. Das GMG ersetzt das bisherige Heizungsgesetz und bringt mehr Flexibilität bei der Heizungswahl sowie neue Vorgaben für klimafreundliche Brennstoffe.
Unterschiede zwischen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Gebäudemodernisierungsgestetz (GMG)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das Gebäudeenergiegesetz ab und markiert einen grundlegenden Wechsel in der deutschen Klimapolitik für Gebäude. Die Koalitionsfraktionen haben sich am 24. Februar 2026 auf ein Eckpunktepapier verständigt, das die bisherigen Regelungen deutlich entschärft.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
- Wegfall der 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien
- Keine Heizungsverbote mehr für Gas- und Ölheizungen
- Keine Zwangsberatungen beim Heizungstausch
- Freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer
Das bisherige GEG hatte strenge Vorgaben gemacht, die in der Praxis oft schwer umsetzbar waren. Die Novelle setzt stattdessen auf einen flexibleren Ansatz, der verschiedene Technologien erlaubt.
Technologieoffenheit und Abschaffung der 65-Prozent-Regel
Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien wird vollständig gestrichen. Diese Regelung hatte vorgeschrieben, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss. Mit dem GMG gilt nun Technologieoffenheit als Leitprinzip.
Beim Heizungstausch sind künftig wieder moderne Gasheizungen und Ölheizungen zulässig. Der Austausch alter Anlagen durch neue, effiziente Technik senkt unmittelbar Energieverbrauch und CO₂-Emissionen. Diese Technologieoffenheit ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Gebäudetypen.
Die Wärmepumpe bleibt ein zentrales Angebot und wird weiterhin gefördert. Gebäudeeigentümer können aber selbst entscheiden, welche Heiztechnologie für ihr Einfamilienhaus oder ihre Wohnung am besten passt. Auch Hybridlösungen, die verschiedene Technologien kombinieren, sind möglich.
Die Bio-Treppe und Grüngasquote: Neue Pfade für Brennstoffe
Ab 2029 wird bei Öl und Gas ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Diese sogenannte Grüngasquote sorgt dafür, dass fossile Brennstoffe schrittweise durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Biomethan und andere grüne Brennstoffe machen die Wärmeversorgung zunehmend klimafreundlicher.
Die Bio-Treppe beschreibt den stufenweisen Anstieg des Bioanteils in konventionellen Brennstoffen. Jede Kilowattstunde heimischer grüner Gase ersetzt fossiles Erdgas und verringert die Abhängigkeit von Importen. Auch synthetisches Methan, Bioöl und perspektivisch Wasserstoff spielen eine Rolle in diesem Konzept.
Dieser Ansatz verbindet Klimaschutz mit praktischer Umsetzbarkeit. Bestehende Gasheizungen und Ölheizungen können weiter betrieben werden, werden aber durch die steigenden Bioanteile zunehmend klimafreundlicher. Die Klimaziele bleiben dabei im Blick.
Heizungswahl, Planungssicherheit und Zeitplan
Die Eckpunkte wurden am 25. Februar 2026 offiziell präsentiert. Die für die Umsetzung erforderlichen Gesetze sollen bis Ostern 2026 erarbeitet werden und noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Für alle Eigentümer gilt künftig: freie Heizungswahl – für das Einfamilienhaus auf dem Land genauso wie für die Wohnung in der Stadt. Diese Planungssicherheit löst den Investitionsstau auf. Sanierungsprojekte können jetzt starten, was Aufträge für Handwerk und Heizungsbau schafft.
Der Zeitplan im Detail:
- Bis Ostern 2026: Referentenentwurf liegt vor
- Anschließend: Ressortabstimmung und Länder- und Verbändeanhörung
- Vor 1. Juli 2026: Inkrafttreten des GMG
In innerstädtischen Gebieten, die zukünftig von Fernwärme erschlossen werden sollen, sind vernünftige Übergangslösungen geplant.
Förderungen, Umsetzung und Praxisaspekte

Die finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch bleibt bis 2029 gesichert, während neue Anforderungen an Nachweise und Dokumentation die praktische Umsetzung prägen. Für Wärmenetze und Fernwärme gelten erweiterte Transparenzpflichten bei Preisen und Kosten.
Förderbedingungen und staatliche Unterstützung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt und bis mindestens 2029 finanziell abgesichert. Eigentümer erhalten beim Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme einen prozentualen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Der sogenannte Klima-Speed-Bonus belohnt dabei schnelles Handeln.
Zu den förderfähigen Technologien zählen Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasseheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden, wenn sie ab 2029 zunehmend klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
Ob die Förderung künftig auch für fremdgenutzte Immobilien gilt, ist noch nicht endgültig geklärt. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt parallel den Ausbau der Wärmenetzinfrastruktur. Energieberater können bei der Auswahl der optimalen Fördervariante und bei den Antragsunterlagen unterstützen.
Nachweis- und Dokumentationspflichten
Die Nachweispflichten werden im GMG differenzierter gestaltet als im bisherigen GEG. Bei der Nutzung erneuerbarer Energien erfolgt künftig eine monatsweise Betrachtung der Energiebilanz. Eigenproduzierter Strom wird dem tatsächlichen Bedarf gegenübergestellt, um die reale Nutzung regenerativer Quellen besser abzubilden.
Die ursprüngliche 65-Prozent-Regel entfällt in ihrer bisherigen starren Form. Stattdessen werden Primärenergiebedarf und CO2-Emissionen differenzierter bewertet. Für öffentliche nichtwohngebäude können zusätzliche Dokumentationsanforderungen gelten.
Die Vorgaben der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) werden in das neue Gebäudemodernisierungs-gesetz integriert, ohne zusätzliche nationale Verschärfungen vorzunehmen. Das Regelwerk soll praxistauglicher und einfacher werden, während die Klimaschutzziele weiterhin verfolgt werden.
Wärme- und Kälteversorgung, Fern- und Nahwärme
Der Quartiersansatz gewinnt an Bedeutung und ermöglicht eine nachbarschaftsbezogene Betrachtung der Energieversorgung. Die kommunale Wärmeplanung bildet dabei die Grundlage für den Ausbau von Wärmenetzen und Nahwärme in Quartieren. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen zur systematischen Planung der Wärmeversorgung.
Fernwärme spielt bei der Dekarbonisierung des Gebäudebestands eine zentrale Rolle. Die Preistransparenzplattform soll künftig für bessere Übersicht bei Fernwärmekosten sorgen. Neue Regelungen zur AVBFernwärmeV und Wärmelieferverordnung schaffen klarere Rahmenbedingungen.
Ein Leistungsanpassungsrecht ermöglicht es Kunden, ihre Anschlussleistung bei verbesserter Energieeffizienz anzupassen. Die Wärmenetzinfrastruktur wird durch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt, um den Anteil erneuerbarer Energien in bestehenden und neuen Netzen zu erhöhen.
Kosten, Preistransparenz und Wirtschaftlichkeit
Das Kostenneutralitätsgebot soll verhindern, dass Modernisierungsmaßnahmen zu unverhältnismäßigen Belastungen führen. Die Preistransparenz bei Fernwärme wird durch neue Veröffentlichungspflichten gestärkt. Eine Schlichtungsstelle kann bei Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden vermitteln.
Die Preisaufsicht wird ausgebaut, um überhöhte Kosten bei leitungsgebundener Wärmeversorgung zu verhindern. Eigentümer können die Wirtschaftlichkeit verschiedener Heizsysteme über den gesamten Lebenszyklus bewerten. Dabei spielen nicht nur Anschaffungskosten, sondern auch Betriebskosten und die zu erwartende Preisentwicklung bei Energieträgern eine Rolle.
Häufig gestellte Fragen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt grundlegende Änderungen für Eigentümer und Mieter. Die Regelungen betreffen den Heizungstausch, Fördermöglichkeiten und den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung.
Wann wird das Gebäudemodernisierungsgesetz bindend?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Februar 2026 auf die Eckpunkte verständigt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstellen derzeit einen Referentenentwurf. Dieser durchläuft anschließend die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändeanhörung.
Welche Ziele verfolgt das neue Gesetz zur Modernisierung von Gebäuden?
Das Gesetz verfolgt einen technologieoffeneren und flexibleren Ansatz als das bisherige Heizungsgesetz. Die strengen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen.
Eigentümer erhalten freie Heizungswahl für Einfamilienhäuser und Stadtwohnungen gleichermaßen. Das Gesetz ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Gebäudetypen.
Der Austausch alter Anlagen durch neue, effiziente Technik soll Energieverbrauch und CO2-Emissionen unmittelbar senken. Heizungsverbote und Zwangsberatungen beim Heizungstausch werden gestrichen.
Welche finanziellen Fördermöglichkeiten bietet das Gesetz für Eigentümer?
Die Wärmepumpe wird weiterhin zuverlässig gefördert. Sie bleibt ein zentrales Angebot im neuen Gesetz.
Das Gesetz setzt auf einen breiten Technologiemix aus Wärmepumpe, Hybridlösungen, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen. Konkrete Förderhöhen und weitere Förderprogramme werden mit dem Referentenentwurf festgelegt.
Wie beeinflusst das Gesetz die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude?
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gestaltet die Anforderungen praxistauglicher und einfacher. Beim Heizungstausch sind künftig auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen zulässig.
Die strikte 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien entfällt komplett. Eigentümer können zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen, die zu ihrem Gebäudetyp passen.
In innerstädtischen Gebieten, die zukünftig von Fernwärme erschlossen werden sollen, sind Übergangslösungen möglich. Hocheffiziente Gasthermen kommen beispielsweise als Übergangslösung infrage.
Welche Auswirkungen hat die Gesetzgebung auf den Einsatz erneuerbarer Energien in der Gebäudetechnik?
Ab 2029 wird bei Öl und Gas ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Biomethan und andere grüne Brennstoffe machen die Wärmeversorgung Schritt für Schritt klimafreundlicher.
Jede Kilowattstunde heimischer grüner Gase ersetzt fossiles Erdgas. Dies verringert die Abhängigkeit von Importen.
Der Mix aus verschiedenen Heiztechnologien ermöglicht mehr Flexibilität und Resilienz in der Wärmeversorgung. Die Wärmepumpe bleibt trotz der Technologieoffenheit eine wichtige Option.
Inwiefern trägt das Modernisierungsgesetz zur CO2-Reduktion bei?
Der Austausch alter Anlagen durch neue, effiziente Technik senkt unmittelbar Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Moderne Heizungen arbeiten deutlich effizienter als veraltete Systeme.
Die verbindliche Beimischung von Bioanteilen ab 2029 reduziert die CO2-Emissionen bei Öl- und Gasheizungen. Grüne Brennstoffe tragen zur klimafreundlicheren Wärmeversorgung bei.
Das Gesetz löst den Investitionsstau auf und bringt die Modernisierung von Gebäuden wieder in Gang. Sanierungsprojekte können jetzt starten und zur CO2-Reduktion beitragen.

